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Brandschutz für Installationen
Elektrische Installationen in Gebäuden stellen ein enormes Gefährdungspotential dar. Aus diesem Grund ist der Brandschutz für Leitungsanlagen besonders geregelt. In notwendigen Fluren und Treppenräumen sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn die Nutzung des Rettungsweges im Brandfall ausreichend lang sichergestellt ist. Die Sicherstellung kann durch Bekleidung (I30 bis I90) der Leitungen erfolgen. Darüber hinaus kommt es beim Funktionserhalt elektrischer Leitungen (E30 bis E90) darauf an, diese vor dem frühzeitigen Versagen zu schützen. Auch dies kann heby Brandschutz durch geprüfte Bekleidungen der elektrischen Leitungen sicherstellen.