Startseite » Leistungen »
Brandschutz für Lüftungsleitungen
Auch Lüftungsanlagen benötigen einer brandschutztechnischen Ertüchtigung. Während Wohnhgebäude meist mit einer reinen Fensterlüftung auskommen, wird bei Sonderbauten ein vordefinierter Luftaustausch nur über maschinell geregelte Anlagen gewährleistet. Mögliche Vorkehrungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch in benachbarten Nutzungseinheiten oder Gebäudeabschnitten sind feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen. Diese können sowohl mit Brandschutzbauplatten bekleidete Stahlblechkanäle oder selbständige Lüftungsleitungen (L90/ EI90) sein.
Die Anforderungen an den Brandschutz für Lüftungsleitungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt.